ASTBESTENTSORGUNG / ABBRUCHARBEITEN

BGR 128 – Unser Betrieb verfügt über eigens ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter, welche die Zulassung zum Arbeiten mit kontaminierten (mit giftigen Holzschutzmitteln etc.) Holzteilen haben. Nach Zulassung der BG Bau BGR 128. 

Astbestentsorgung / Abbrucharbeiten – Zugelassener Betrieb für Abbruch von festgebundenem asbesthaltigem Faserzement, Wellplatten, Platten Dach und Fassade inkl. fachgerechter Entsorgung. Ausgebildetes, aufsichtsführendes eigenes Fachpersonal (mit Nachweis einer Gesundheitsuntersuchung alle 2 Jahre). Ausführung nach Vorschrift des BG Bau nach TRGS 519. Schriftliche Meldungen an Behörden / Anzeigen der Arbeiten bei entsprechendem Gewerbeaufsichtsamt und BG Bau. Abbruch von Schalungen, Dachstühlen und Wandverkleidungen.

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